Aufgrund der großen Trockenheit herrscht zur Zeit eine große Gefahr von Wald-, und Flurbränden.

 20190425 1

Aus diesem Grund hat die BH Tulln mit sofortiger Wirkung eine Waldbrandverordnung erlassen.

Im Verwaltungsbezirk Tulln ist das Rauchen sowie jegliches Feuerentzünden im Wald und in dessen Gefährdungsbereich verboten.

Bitte beachten Sie zum allgemeinen Schutz die Verordnung genau. Dazu gehört etwa auch das Wegwerfen von brennenden Zigaretten aus dem fahrenden Auto, das entzünden von Feuerwerken oder Lagerfeuer.


Hier die Verordnung der BH-Tulln

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