Auf Grund der herrschenden Trockenheit ist mit einer extremen Brandgefahr in Waldgebieten zu rechnen.

Aus diesem Grund hat die Bezirksverwaltungsbehörde eine Verordnung herausgegeben, welche das Entzünden von Feuer und das Rauchen in Waldgebieten und in dessen Gefährdungsbereich verbietet.

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